Honorarberatung ist eine kostengünstige Alternative zur verkaufsgetriebenen Finanzberatung in Banken und bei freien Vermittlern. Sie kann Verbrauchern langfristig Zehntausende Euro sparen. Worauf Sie bei Zulassung, Kosten und Beraterwahl achten sollten.
Honorarberatung ist eine provisionsunabhängige Form der Finanzberatung. Der Berater wird für seine Leistung allein vom Kunden bezahlt. Provisionen von Produktanbietern für den Verkauf von Finanzprodukten dürfen Honorarberater nicht annehmen.
Echte Honorarberater sind unabhängig von Produktemittenten und anderen Unternehmen. Ihre Empfehlungen müssen sie grundsätzlich auf den Vergleich einer ausreichend großen Zahl geeigneter Produkte verschiedener Anbieter stützen.
Honorarberater unterstützen ihre Kunden bei der Geldanlage und Depotstrukturierung, bei der Altersvorsorge und Ruhestandsplanung, bei der Auswahl von Versicherungen und der Prüfung bestehender Verträge sowie bei der Immobilienfinanzierung.
Honorarberatung versus Provisionsberatung
In Deutschland dominiert nach wie vor die Finanzberatung auf Provisionsbasis. Wenn Banken und freiberufliche Vermittler ihren Kunden Versicherungen und Anlageprodukte verkaufen, erhalten sie von den Anbietern eine Provision für die Vermittlung.
Für die Kunden sind solche als Beratung getarnte Verkaufsgespräche vordergründig kostenlos. In Wahrheit bezahlen sie aber üppig für diese Dienstleistung. Denn die Vermittlungsprovisionen werden aus den hohen Vergütungen bestritten, die die Produktanbieter von den Kunden verlangen. „Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung häufig nicht bewusst“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente.
Das liegt vor allem daran, dass Kunden bei einer Provisionsberatung keine Rechnung für die Beratungsdienstleistung erhalten und kein Geld direkt an den Vermittler oder Bank bezahlen müssen. Vielmehr wird deren Vergütung quasi durch die Hintertür von den Produktkosten abgezweigt.
Interessenkonflikte in der Provisionsberatung
Aus der Provisionsberatung resultieren Interessenkonflikte, die in der Honorarberatung weitgehend vermieden werden. Honorarberater müssen keine Produkte verkaufen, da sie von ihren Kunden bezahlt werden. Nur auf dieser Grundlage ist eine ergebnisoffene, von Produktanbietern unabhängige Beratung möglich. Bankberater und freie Vermittler sind dagegen immer der Versuchung ausgesetzt, die Produkte zu verkaufen, die ihnen die höchsten Provisionen einbringen. Das sind aber in der Regel nicht die für den Kunden vorteilhaftesten Finanzprodukte, die der Markt zu bieten hat.
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Welche Arten von Honorarberatern gibt es?
Die Oberbegriffe „Honorarberater“ und „Honorarberatung“ sind keine gesetzlich definierten Berufe. Jeder darf sich Honorarberater nennen. Geschützt und gesetzlich geregelt sind dagegen einzelne Tätigkeitsfelder in der Honorar-Finanzberatung, für die eine Erlaubnis der zuständigen Behörden erforderlich ist.
Dabei handelt es sich um Unabhängige Honorar-Anlageberater, Honorar-Finanzanlagenberater, Versicherungsberater und Honorar-Immobiliendarlehensberater. Für diese Tätigkeitsfelder hat der Gesetzgeber besondere Regeln geschaffen, die Interessenkonflikte wegen der Zahlung von Provisionen vermeiden sollen.
Honorar-Anlageberater nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Die sogenannte Honorar-Anlageberatung ist seit 2014 im Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Danach können Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie Banken und Wertpapierinstitute unabhängige Anlageberatung auf Honorarbasis erbringen. Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf daneben auch provisionsgestützte Anlageberatung anbieten. Es muss die Unabhängige Honorar-Anlageberatung dann aber „organisatorisch, funktional und personell“ von der übrigen Anlageberatung trennen.
Honorar-Anlageberater dürfen zu allen Finanzinstrumenten beraten und konkrete Empfehlungen aussprechen. Dazu zählen Aktien, Anleihen, Zertifikate, Derivate und Investmentfonds. Honorar-Anlageberater ist es nur dann erlaubt, Produkte zu empfehlen, die eine Vermittlerprovision enthalten, wenn keine anderen vergleichbaren Produkte ohne Provisionen auf dem Markt sind. Die Provisionen müssen an die Kunden ausgekehrt werden. So steht es im WpHG § 64, Absatz 5.
Institute, die Honorar-Anlageberatung anbieten, werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht und sind in einem öffentlichen Register der Behörde registriert. Derzeit sind es 19 Unternehmen, darunter zwei Banken (Stand: Juni 2026).
Die Bezeichnungen Unabhängiger Honorar-Anlageberater, Unabhängige Honorar-Anlageberaterin und Unabhängige Honorar-Anlageberatung sind gesetzlich geschützt. Nur entsprechend registrierte Unternehmen dürfen mit diesen Bezeichnungen werben.
Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h der Gewerbeordnung
Ebenfalls 2014 führte die damalige Bundesregierung das Berufsbild des Honorar-Finanzanlagenberaters ein. Inhaltlich unterliegen sie im Wesentlichen den gleichen Regeln wie Honorar-Anlageberater. Diese sind in der Gewerbeordnung festgeschrieben. Honorar-Finanzanlagenberater werden nicht von der Bafin, sondern von lokalen Behörden, etwa der Gewerbeaufsicht, oder von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) überwacht.
Wer als Honorar-Finanzanlagenberater arbeiten will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese wird nur erteilt, wenn ein Nachweis über die „Sachkunde“ erbracht worden ist. Neueinsteiger, die nicht aus dem Bankgewerbe kommen, müssen dazu eine schriftliche und praktische Prüfung bei einer IHK ablegen.
Im Gegensatz zu Honorar-Anlageberatern sind Honorar-Finanzanlagenberater bei ihren Empfehlungen beschränkt. Sie dürfen ihren Kunden abhängig von der Erlaubnis nur offene Investmentfonds, geschlossene Investmentfonds und sogenannte Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen empfehlen.
Über Aktien, Anleihen und Zertifikate beispielsweise können Honorar-Finanzanlagenberater im Allgemeinen aufklären. Konkrete Produktempfehlungen dürfen sie zu diesen Wertpapiergattungen aber nicht aussprechen.
Anders als Honorar-Anlageberater, hinter denen vergleichsweise große Organisationen stehen, sind Honorar-Finanzanlagenberater oft Einzelunternehmer. Sie sind verpflichtet, sich im sogenannten Vermittlerregister eintragen zu lassen. Dort können Verbraucher überprüfen, welche Zulassungen ein Berater tatsächlich hat.
Wichtig zu wissen: Honorar-Finanzanlagenberater dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler auf Provisionsbasis tätig sein. Allerdings dürfen sie Versicherungen und Kredite auf Provisionsbasis vertreiben – nach Ansicht von Kritikern eine Inkonsistenz in der Gesetzgebung zum Nachteil der Verbraucher. Mehr dazu lesen Sie in dem Ratgeber „Unabhängige Finanzberater“.
Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung
Versicherungsberater dürfen zu allen Arten von Versicherungen beraten und konkrete Produkte empfehlen, beispielsweise private Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Rentenversicherungen. Es ist ihnen nicht nur erlaubt, Versicherungen zu vermitteln. Sie können ihre Kunden auch rechtlich bei der Änderung oder Prüfung bestehender Verträge sowie bei Leistungsfällen beraten. Zudem dürfen sie Versicherte gegenüber Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten.
Wer als Versicherungsberater arbeiten will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Dafür muss unter anderem die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden.
Zugelassene Versicherungsberater werden in das öffentliche Vermittlerregister eingetragen. Eine gleichzeitige Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler ist ausgeschlossen. Dadurch wird verhindert, dass ein Versicherungsberater einerseits vom Kunden bezahlt wird und andererseits am Verkauf von Versicherungen durch Provisionen verdient.
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Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Absatz 5 der Gewerbeordnung
Wer eine Immobilie kauft oder baut und dafür einen Kredit benötigt, kann sich von einem Honorar-Immobiliardarlehensberater unterstützen lassen. Diese Form der Kreditberatung ist in § 34i Absatz 5 der Gewerbeordnung geregelt.
Bei der Auswahl eines Kredits muss der Honorar-Immobiliardarlehensberater eine ausreichende Zahl von Angeboten verschiedener Anbieter berücksichtigen. Aus diesem Angebot empfiehlt er einen Kredit, der zur finanziellen Situation sowie zu den Bedürfnissen und Zielen des Kunden passt.
Für diese Tätigkeit ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Voraussetzung ist unter anderem die notwendige Sachkunde. Letztere kann beispielsweise durch bestimmte Berufsabschlüsse oder eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.
Auch Honorar-Immobiliardarlehensberater müssen im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen sein. Anders als bei der Honorarberatung zu Geldanlagen gibt es für diese Berater aber keine eigene Erlaubniskategorie: Immobilienkreditvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater besitzen grundsätzlich dieselbe Erlaubnis nach § 34i GewO. Wer als Honorarberater auftritt, muss jedoch die besonderen Regeln für die Beratung gegen Honorar einhalten und darf nicht gleichzeitig auf Provisionsbasis beraten.
Was kostet Honorarberatung?
Anders als beispielsweise für Rechtsanwälte gibt es für Honorarberater keine allgemeingültige Honorarordnung. Vielmehr können die Berater ihre Vergütung individuell mit ihren Kunden vereinbaren. Am verbreitetsten sind drei Vergütungsmodelle, nach denen Honorarberater abrechnen:
Stundenhonorar: Kosten hängen vom Aufwand ab
Der Berater rechnet seine Leistungen nach dem tatsächlichen Stundenaufwand ab. Die Preise reichen nach meiner Kenntnis von 150 bis zu 500 Euro pro Stunde. 200 bis 250 Euro netto pro Stunde sind die nach meiner Beobachtung am häufigsten verlangten Preise.
Wie viel eine Beratung am Ende kostet, hängt von der Fragestellung und von den Kenntnissen des Kunden ab. Wer beispielsweise selbstständig ein Anlageportfolio verwaltet, es aber von einem Experten überprüfen lassen will, kann mit 500 bis 700 Euro auskommen. Bei komplexeren Ruhestandsplanungen, die etwa Monte-Carlo-Simulationen beinhalten, müssen Sie eher mit einem Betrag um die 2000 Euro rechnen.
Grobe Faustregel in der Anlageberatung: Auf die Gesamtdauer der Beratungsgespräche kommt in etwa noch einmal dieselbe Stundenzahl für Hintergrundarbeiten dazu. Dazu zählen das Einarbeiten in die finanzielle Situation des Kunden, die Entwicklung von Portfolios und deren Tests, die Simulationen von Entnahmeplänen für den Ruhestand und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation, deren Kern die sogenannte Geeignetheitserklärung ist.
Fallpauschale: Festpreis für definierte Leistungen
Bei Pauschalhonoraren bieten Honorarberater eine definierte Leistung, etwa eine Ruhestandsplanung, zu einem Festpreis an. Der Vorteil: Der Kunde weiß von Anfang an, was ihn die Beratung kostet. Der Nachteil: Verständlicherweise wollen Berater bei Fallpauschalen nicht unter ihren Stundensatz fallen. Um dieses Risiko zu minimieren, werden sie die Pauschalhonorare deswegen tendenziell höher ansetzen.
Serviceentgelt: Vom Anlagevolumen abhängiges Betreuungshonorar
Viele Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater verlangen für die fortlaufende Betreuung von Vermögen ein sogenanntes „Serviceentgelt“, das jährlich als Prozentsatz des Depotvolumens berechnet wird. Meist liegt dieser Prozentsatz zwischen 1 und 0,5 Prozent pro Jahr. Grundsätzlich gilt: Je größer das betreute Vermögen, desto geringer der Prozentsatz. Absolut gesehen steigen die Kosten aber dennoch deutlich mit der Höhe des Kapitals an.
„Meiner Ansicht nach sind Serviceentgelte kein faires Preismodell für die Kunden. Die Kosten steigen mit zunehmendem Depotvolumen, obwohl der Betreuungsaufwand gleichbleibt. Ich lehne Serviceentgelte deshalb ab. Fair sind in der Vermögensbetreuung Pauschalhonorare, denen eine definierte Leistung gegenübersteht.“
Im Vergleich zu Pauschalhonoraren sind die Kosten in der Regel erheblich höher, wenn Serviceentgelte berechnet werden. Bei einer Anlagesumme von einer halben Million Euro kann sich der Kostenunterschied langfristig auf mehrere 100.000 Euro summieren. Die Differenzen beim Endvermögen sind noch höher wegen eines negativen Zinseszinseffekts.
Honorarberatung kostet erheblich weniger als Provisionsberatung
Auf den ersten Blick kann Honorarberatung wegen der scheinbar hohen Stundensätze teuer wirken. Tatsächlich kostet diese Form unabhängiger Finanzberatung erheblich weniger als Provisionsberatung. Denn die klassische Provisionsberatung bei der Geldanlage basiert zu einem großen Teil auf der Vermittlung von aktiv gemanagten Fonds, die meist zwischen 1,5 und 2,5 Prozent der Anlagesumme pro Jahr kosten. Nicht selten kommt noch eine erfolgsabhängige Vergütung hinzu, die sogenannte Performance Fee. Von diesen Verwaltungsentgelten erhalten die Produktvermittler einen Anteil als Provision.
Seriöse Honorarberater haben keinen finanziellen Anreiz, teure aktive Fonds zu bevorzugen. Sie können dagegen auf preisgünstige börsengehandelte Indexfonds (ETF) zurückgreifen. Deren Verwaltung kostet im Jahr zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Daraus resultiert ein Kostenunterschied von 1,5 bis 2 Prozent pro Jahr.
„Die individuellen Anlageportfolios, die ich für meine Kunden konstruiere, kosten im Schnitt 0,25 Prozent pro Jahr. Die Kosten sind einer der wenigen Faktoren bei der Geldanlage, die sich kontrollieren lassen.“
Aktive Fondsmanager schneiden in der Regel schlechter ab als ETFs. Das belegen zahlreiche Studien. Ursache sind vor allem die höheren Kosten. In vielen Fällen kommen aber noch Managementfehler bei der Auswahl von Aktien und beim Market-Timing hinzu, die die Rendite weiter drücken.
Unter dem Strich verlieren Anleger, die auf Provisionsberatung in Banken und bei freien Vermittlern setzen, nach meiner Erfahrung etwa 2,5 bis 3 Prozent Rendite pro Jahr im Vergleich zu einer unabhängigen Honorarberatung. Über mittlere bis längere Zeiträume summiert sich diese Differenz zu gewaltigen Unterschieden beim Endvermögen, die je nach Anlagesumme und -dauer viele zehntausend Euro betragen können.
Für wen lohnt sich Honorarberatung?
Langfristig lohnt sich Honorarberatung für jeden, der Unterstützung bei der Verwaltung seines Vermögens oder bei der Auswahl von Versicherungen und Immobilienkrediten braucht. Bei der Geldanlage sparen Sie nach meinen Berechnungen mit einer Honorarberatung ab einem Anlagebetrag von 30.000 Euro bereits im ersten Jahr Geld im Vergleich zu einer Beratung auf der Basis von Provisionen. Bei einem Anlagevolumen von 20.000 Euro hat sich die Honorarberatung in der Modellrechnung schon nach zwei Jahren amortisiert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Berechnungen um vereinfachte Darstellungen handelt. Der exakte Kostenvorteil lässt sich immer erst am Ende der Anlagedauer ermitteln.
Gute Honorarberater bewahren Sie aber nicht nur vor dem Kauf von teuren Produkten. Sie sorgen dafür, dass Sie Anlagefehler vermeiden, die meist Rendite kosten, wie etwa die häufige Umschichtung des Portfolios, die Übergewichtung des Heimatmarktes oder das Anhäufen sogenannter Klumpenrisiken im Portfolio.
Honorarberater halten Sie davon ab, den neuesten „Mega-Trends“ hinterherzulaufen, die sich mittelfristig für Anleger oft als Mega-Flops entpuppen. Sie helfen Ihnen, vernünftig zu diversifizieren und gleichzeitig rentabel anzulegen.
Wie läuft eine Honorarberatung ab?
Am Anfang einer Honorarberatung sollte ein kostenloses oder kostengünstiges Erstgespräch stehen. Darin schildert der Kunde seine finanzielle Situation und was er mit der Beratung erreichen will. Der Berater erläutert, welche Leistungen er anbietet und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Nach der Beauftragung erfasst der Honorarberater die finanzielle Situation des Kunden und analysiert abhängig vom Beratungsauftrag beispielsweise bestehende Depots, Versicherungen oder Immobilienkredite. Bei einer Anlageberatung erfasst er zudem die Anlageziele, den Anlagehorizont und die Risikobereitschaft. Auf dieser Grundlage entwickelt der Berater konkrete Empfehlungen. Ob und wie der Kunde diese anschließend umsetzt, entscheidet er selbst.
Welche gesetzlichen Vorgaben Honorar-Finanzanlagenberater bei einer Anlageberatung beachten müssen, steht im Detail in der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung.
Welche Qualifikation müssen Honorarberater vorweisen?
Das Gesetz zur Honorarberatung hat nur geregelt, wie Berater bezahlt werden. Qualitätsstandards in der Honorarberatung setzt es dagegen nicht. Nach wie vor ist eine Ausbildung für Finanzberater in Deutschland nicht vorgeschrieben, egal ob sie auf Provisions- oder Honorarbasis arbeiten. Es reicht der Sachkundenachweis.
Um sich auf die Prüfung etwa für die Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater vorzubereiten, braucht man je nach Kapitalmarkterfahrung zwischen wenigen Tagen und ein paar Wochen. Der Prüfungsstoff passt in ein einziges Lehrbuch und dreht sich überwiegend um oft unsinnige Vorschriften zur Durchführung von Beratungen. Wie man ein solides Anlageportfolio konstruiert, das zu den individuellen Anforderungen des Kunden passt, müssen Finanzberater nach derzeitiger Gesetzeslage nicht wissen.
Viele Honorarberater haben zuvor in Banken gearbeitet. Aber das ist kein Qualitätsmerkmal, sondern aus meiner Sicht ein Malus. Banken, die fast alle ausschließlich auf Provisionsbasis arbeiten, sind in der Vergangenheit immer wieder wegen ihrer schlechten Beratungsqualität aufgefallen. Etwa in Untersuchungen der Stiftung Warentest. Nach meiner Beobachtung hat sich daran bis heute wenig geändert. Bankkaufleute sind darauf trainiert, ihre Kunden systematisch zu melken. Diese zynische Sicht auf die Kundschaft verliert ein Banker nicht einfach über Nacht, nachdem er in die Honorarberatung gewechselt ist.
Es gibt viele Zertifikate und Zusatzausbildungen, mit denen sich Finanzberater schmücken können. Manche davon erscheinen fragwürdig wie etwa der Titel Certified Financial Planner. Der „Zertifikatsstudiengang“, den beispielsweise die Frankfurt School of Finance & Management anbietet, dauert nur 33 Tage. Kosten: mehr als 15.000 Euro.
Wie finde ich einen seriösen unabhängigen Honorarberater?
Einen guten Honorarberater zu finden, ist gar nicht so einfach. Denn es gibt nur sehr wenige in Deutschland. In der Versicherungsbranche stehen 178.573 Provisionsberater 337 Versicherungsberatern mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO gegenüber. Ihr Anteil beträgt 0,19 Prozent (Stand: Juni 2026).
In der Anlageberatung sieht es nicht besser aus: 140.476 Provisionsberater sind am Start, davon knapp 100.000 in Banken. Eingetragene Honorar-Finanzanlagenberater gibt es 361. Für die Anzahl der Honorar-Anlageberater gibt es keine gesicherten Daten. Ihre Anzahl schätze ich auf etwa 100. Der Anteil der Honorarberater beträgt demnach 0,33 Prozent (Stand: Juni 2026).
Es gibt verschiedene Register, die Verbrauchern helfen sollen, einen passenden Berater zu finden. Doch keine dieser Datenbanken liefert einen vollständigen Marktüberblick und betreibt eine konsequente Qualitätssicherung. Vielmehr handelt es sich bei diesen Registern um kommerzielle Marketingunterstützung, mit der die Anbieter Geld verdienen. Berater müssen für einen aussagekräftigen Eintrag bezahlen.
Insofern sollten Verbraucher immer zusätzlich die Suche im Internet nutzen. Die Trefferqualität ist lausig, weil Suchmaschinen nicht in der Lage sind, echte Honorarberater von Provisionsberatern zu unterscheiden, die fälschlicherweise vorgeben, unabhängiger Finanzberater zu sein.
Checkliste für die Honorarberatersuche
Die Trefferliste, die Ihnen Suchmaschinen liefern, sollten Sie nach den folgenden Punkten durchchecken:
- Schauen Sie als erstes ins Impressum. Dort muss aufgeführt sein, über welche Erlaubnisse der Berater verfügt. Achten Sie darauf, dass der Anbieter in jedem Tätigkeitsfeld nur auf Honorarbasis berät. Berater, die auch auf Provisionsbasis arbeiten, etwa als Versicherungsmakler, sollten Sie meiden. Mehr dazu lesen Sie in dem Ratgeber „Unabhängiger Finanzberater“.
- Wählen Sie Honorarberater, die auf Stundenbasis abrechnen oder Pauschalen anbieten. Anbieter, die Servicepauschalen verlangen, sind deutlich teurer. Zurückhaltung ist auch angebracht, wenn Berater gar keine Preise auf ihrer Website veröffentlichen.
- Vorsicht ist bei Honorarberatern geboten, die gleichzeitig Vermögensverwalter, sogenannte Finanzportfolioverwalter, sind und/oder eigene Fonds vertreiben. Solche Anbieter sind nicht frei von Interessenkonflikten, weil sie einen Anreiz haben, Ihnen meist teure Vermögensverwaltungen und Fonds zu verkaufen.
- Checken Sie die Finanzmarkterfahrung und die Berufsausbildung.
- Viele Honorarberater führen einen Blog. Lesen Sie ein paar Beiträge. Das verschafft Ihnen einen unmittelbaren Eindruck von der fachlichen und kommunikativen Kompetenz.
- Fast alle Honorarberater werben auf ihren Websites mit ihrer Medienpräsenz: „Bekannt aus …“ Viele Medienauftritte, sofern sie denn stattgefunden haben, sind nicht unbedingt ein Hinweis auf eine gute Beratungsqualität. Sie zeigen nur, dass ein Berater gut darin ist, sich selbst zu vermarkten. Beachten Sie zudem, dass die Höhe des Honorars meist analog zur Medienprominenz ansteigt.
- Hüten Sie sich vor dem „Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e. V.“ Der Verein steht seit Mai 2025 erneut auf der Warnliste der Stiftung Warentest. „Bereits 2022 stand der Verband auf der Warnliste, weil er stets dieselbe Firma – die Deutsche Honorarberatung GmbH – empfahl. Deren Gründer Christian Hagemann hatte den Verband mitgegründet, ist aber kein Vorstandsmitglied mehr. Wir stellten fest, dass weiter bei Verbraucheranfragen wieder nur Christian Hagemanns Firma vermittelt wurde. Unsere Fragen blieben unbeantwortet“, schreibt die Stiftung auf ihrer Website. Zudem warnt sie vor dem „Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V.“, der ebenfalls von Christian Hagemann mitgegründet worden sei.
© Neumann Honorarberatung, 30.08.2026
Fotografie: kylefromthenorth/Unsplash
Quellen:
Eigene Recherchen und Berechnungen
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