Kein Rechtsanspruch auf BdB-Entschädigung
Kritiker verweist der Verband auf die verlässliche Schadensregulierung in der Vergangenheit. Seit Bestehen des Sicherungsfonds hat kein Kunde in Deutschland bei einer der mehr als 30 Bankpleiten seine Spareinlagen verloren.
Inzwischen sind auch einige Banken aus dem europäischen Ausland, deren Kundengelder in den jeweiligen Heimatländern von der gesetzlichen Einlagesicherung geschützt sind, zusätzlich Mitglied im BdB-Fonds
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von ausländischen Geldinstituten, die in Deutschland eigenständige Tochtergesellschaften unterhalten. Diese Banken haben zum Teil exotisch klingende Namen, fallen jedoch unter die deutsche gesetzliche Einlagensicherung und sind zudem häufig noch BdB-Mitglied. Bei ihnen greifen demnach dieselben Schutzmechanismen wie bei den meisten deutschen Privatbanken. Zu diesen Instituten zählen beispielsweise ING-Diba, Santander Consumer Bank, Ziraat Bank sowie die Oyak Anker Bank.
Lassen Sie sich also nicht von fremd klingenden Namen verunsichern. Informationen über die
Einlagensicherung der jeweiligen Bank, die auf deren Internetseiten veröffentlicht werden, verschaffen
Ihnen Klarheit.
Die Einlagensicherung bei öffentlichen Banken,
Die Einlagensicherung bei öffentlichen Banken, Sparkassen und Volksbanken
Öffentliche Banken: Die im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) organisierten Institute, darunter die Deutsche Kreditbank (DKB), unterhalten ihre eigene Entschädigungseinrichtung (EdÖ). Zudem sind viele von ihnen zusätzlich Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des VÖB. Über die Höhe der Absicherung dieses Fonds macht der VÖB allerdings keine Angaben. Ein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus diesem Topf besteht im Schadensfall nicht
Sparkassen: Anders als Privatbanken garantieren die öffentlich-rechtlichen Sparkassen die Rückzahlung der Kundengelder ohne Begrenzung. Über einen Sicherungsverbund sind 100Prozent der Einlagen abgesichert. Die Mitgliedschaft in der sogenannten Institutssicherung der SparkassenFinanzgruppe (DSGV) ist für alle Sparkassen zwingend. Gerät eine Sparkasse in Bedrängnis, wird sie von den anderen Mitgliedern im Verbund gestützt. Pleiten werden nach diesem System verhindert, bevor sie eintreten. Käme es dennoch zu einem Schadensfall, würden Kunden der betroffenen Sparkassen vom DSGV in voller Höhe entschädigt.
Volksbanken: Die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparda-Banken und die PSD Banken haben ein ähnliches System wie die Sparkassen. Auch bei ihnen sind Spareinlagen ohne Begrenzung abgesichert.
Bausparkassen: Ebenfalls unlimitiert sind Bausparguthaben bei privaten Bausparkassen. Dazu zählen die Aachener, Debeka, Alte Leipziger, Deutsche Bausparkasse Badenia und die Bausparkasse Mainz. Andere Einlagen sind bei diesen Instituten allerdings nur begrenzt gesichert. Hier greift die EdB für die ersten 100 .000 Euro pro Kunde. Höhere Beträge sind über den Einlagensicherungsfonds des Verbandes der privaten Bausparkassen geschützt – allerdings nur weitere 150. 000 Euro, sodass sich insgesamt eine Sicherungsgrenze von 250 000 Euro ergibt.
Die Abwicklung von Schadensfällen
Wie Schadensfälle konkret abgewickelt werden, ist von Land zu Land verschieden. Besonders bequem haben es Anleger in Deutschland. Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zahlungsunfähigkeit einer privaten Bank festgestellt, schickt die EdB den Kunden automatisch einen Antrag zu. Guthaben und Zinsen sind darin bereits vermerkt. Die Kunden müssen lediglich ihre Kontonummer eintragen und den Antrag zurückschicken. Die Entschädigung wird spätestens nach 20 Tagen bezahlt.
Ähnlich sieht es aus, wenn nach der Pleite einer Großbank weitere Institute mitgerissen werden. Bei einem massenhaften Zusammenbruch könnten die Sicherungssysteme, die sich ja aus den Beiträgen von Banken finanzieren, schnell überfordert sein. Sie sind nicht für Katastrophen wie den Zusammenbruch des Finanzsystems geschaffen. Würde eine solche Gefahr drohen, müsste der Staat eingreifen, um zu verhindern, dass es zu einer Kettenreaktion
Ähnlich sieht es aus, wenn nach der Pleite einer Großbank weitere Institute mitgerissen werden. Bei einem massenhaften Zusammenbruch könnten die Sicherungssysteme, die sich ja aus den Beiträgen von Banken finanzieren, schnell überfordert sein. Sie sind nicht für Katastrophen wie den Zusammenbruch des Finanzsystems geschaffen. Würde eine solche Gefahr drohen, müsste der Staat eingreifen, um zu verhindern, dass es zu einer Kettenreaktion
© Neuman Honorarberatung 03.02.2024
Foto: Blindtext
Quellen: Auch gibt es niemanden, der den Schmerz
An sich liebt, sucht oder wünscht, nur, weil er Schmerz ist,
Es sei denn, es kommt zu zufälligen Umständen, in denen Mühen

VORZEILE
Fern der Länder Vokalien
Es ist ein paradiesmatisches Land, in dem einem gebratene Satzteile in den Mundadezu unorthographisches Leben. Eines Tages aber beschloß eine kleine Zeile Blindtext, ihr Name Leben. Eines Tages aber beschloß eine kleine Zeile Blindtext, ihr Name war Lorem Ipsum.

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